Out of bounds (R.2.1): Geteerte Strassen oder bezeichnet durch weisse Pfosten oder Linien. An den Löchern 5, 6, 7 und 8 bilden die Flüsse die Platzgrenze.

 

Ground under repair (GUR) (R. 16): Gekennzeichnet durch blaue Pfosten und/oder Linien.

 

Die Blumenbeete am Grün 8 und Fairway 12/13 sind GUR, in denen nicht gespielt werden darf. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel (16-1) in Anspruch nehmen.

 

Als ungewöhnliche Platzverhältnisse (R. 16): gelten Kies- und Wanderwege, die Wasserbrunnen beim Green 5 und Fairway 13, Bäume mit Stützpfosten oder blauen Bändern sowie offene Sickerleitungen (Sickerkies), Holzmurmeltiere und die Elektrokästen (Fairway 1, 3 und 15).

 

Schutznetze bei Fairway 3, 5 und 11 und künstlich verbaute Bunkerkanten gelten als unbewegliche Hemmnisse. Erleichterung darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.

 

Haus und Ställe an den Fairways 3, 6 und 11, sowie der Fussweg auf dem Damm entlang des Flusses an den Löchern 6 und 8, sowie die Mauer bei Grün 4, 15 und 16, sind keine Hemmnisse, sondern integrierte Bestandteile des Platzes.

 

Spielverbotszonen (R. 2.4) an den Löchern 2, 5, 6, 8, 9, 14, 15 und 17: Gekennzeichnet durch rot-grüne Pfosten. Liegt ein Ball in einer als Penalty area gekennzeichneten Spielverbotszone, oder ist ein Ball darin verloren, muss Erleichterung gemäss R. 17.1e (mit Strafschlag) in Anspruch genommen werden. Liegt der Ball im Gelände und wird der Stand oder Raum des beabsichtigten Schwungs durch eine Spielverbotszone beeinträchtigt, muss Erleichterung gemäss Regel 16.1f(2) und 17.1e (straffrei) in Anspruch genommen werden. Das Betreten der Spielverbotszonen ist strikte untersagt und führt zum unmittelbaren Platzverweis.